Soziale Unwucht korrigieren -  Solidarprinzip aktivieren!

 

Stellungnahme der MVV ABS e. V.   zu den

seitens der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei den Leistungen

zur Eingliederung in Arbeit im SGB II

 

 

Massive Mittelkürzungen im Bereich der Grundsicherung geplant

 

Im Juni 2010 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Sparpaket beschlossen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die den Bereich der Grundsicherung (SGB II) betreffen. Beabsichtigt ist, das Budget für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten von derzeit

11 Mrd. € schrittweise von 2011 bis 2013 um 3 Mrd. € auf dann 8 Mrd. € abzusenken. Im Jahr 2011 sollen bereits Kürzungen um 1,5 Mrd. € erfolgen. Es steht zu erwarten, dass diese Kürzungen nicht den Verwaltungsteil des Budgets betreffen, sondern den Eingliederungsteil schmälern werden.

Damit stehen starke Einschränkungen bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung

unmittelbar bevor.

In Mecklenburg Vorpommern waren im Dezember 2010 109.806 Menschen arbeitslos gemeldet. Davon 34.232 im Rechtskreis SGB III und 75.574 im Rechtskreis SGB II. Die Arbeitslosenquote betrug 12,7 %.

In den 32 Mitgliedsgesellschaften des MVV ABS (zum Zeitpunkt der Auswertung lagen die Meldungen von 26 Gesellschaften vor) waren im Dezember 2010 6.128 Menschen in AGH`s  beschäftigt. In M/V wurden gesamt 15.360 AGH`s  durchgeführt. Somit waren gesamt ca. 45%  davon im Verband des MVV ABS beschäftigt.

In den Beschäftigungsgesellschaften des Landes M/V werden die geplanten Kürzungen durch das Sparpaket nach einer ersten Umfrage bei AGH mit MAE durchschnittlich bei

51 % liegen. Das schwankt zwischen 30 und 75 %.

Betroffen von dieser radikalen Kürzung sind im besonderen Langzeitarbeitslose mit schwersten Vermittlungshemmnissen, und Menschen über 50 Jahre, welche durch AGH mit MAE zumindest zeitweise eine Teilhabe an Beschäftigung erfahren konnten.

So waren im Dezember in der Gruppe  50 – 65 Jahre  36.296 Menschen ohne Arbeit, das entspricht  33 %. Gegenüber dem Vormonat ist das eine Steigerung um 9 %.

 

Öffentlich geförderte Beschäftigung bedroht

 

Nach vorliegenden Informationen übt die Bundesagentur für Arbeit derzeit starken Druck auf die Grundsicherungsträger aus, bei der Umsetzung der Sparvorgaben insbesondere Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zu beschneiden. In diesen werden derzeit insgesamt ca. 340.000 Plätze angeboten.

Öffentlich geförderte Beschäftigung dient den daran Teilnehmenden zum Erhalt und zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie zur Teilhabe an Arbeit und zur sozialen Integration.

Arbeitslose Zeit wird in sinnstiftende Zeit mit produktiven Erträgen für Bürger und

Gemeinden verwandelt. Arbeitslosigkeit grenzt aus, entwöhnt von Arbeit, macht krank – Arbeit bezieht Menschen in ein Tagwerk und soziale Strukturen ein und verhindert individuelle Destabilisierung.

 

 

Es ist dringend notwendig die geplanten Kürzungen bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II Sparpaket zu überdenken und zu korrigieren.

Das Sparprogramm der Bundesregierung ist falsch justiert. Es trifft den Sektor Grundsicherung mit besonderer Härte. Die Kürzungen bei den passiven Leistungen treffen Menschen am Existenzminimum und die Rentenkassen.

Bei den aktiven Leistungen droht ein Abbau von Maßnahmen der geförderten Beschäftigung.

Damit wird am „Fördern“ gespart. Das Eingliederungsgebot der Grundsicherung ebenso wie

ihr sozialer Auftrag werden kleiner geschrieben.

Der MVV ABS e.V. fordert eine Revision der Sparbeschlüsse der Bundesregierung.

 

 

 

 

Vorsitzender

Burkhard Bauer

 

 

 

Hier sind einige Antworten:

 

Die Linken Antwort vom 28.01.2011

 

 
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