Soziale Unwucht
korrigieren - Solidarprinzip
aktivieren!
Stellungnahme der
MVV ABS e. V.
zu
den
seitens der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei den Leistungen
zur Eingliederung in Arbeit im SGB II
Massive Mittelkürzungen im
Bereich der Grundsicherung geplant I m Juni 2010 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Sparpaket beschlossen. Dazu gehören auch Maßnahmen, die den Bereich der Grundsicherung (SGB II) betreffen. Beabsichtigt ist, das Budget für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten von derzeit11
Mrd. € schrittweise von 2011 bis 2013 um 3 Mrd. € auf dann 8 Mrd. €
abzusenken. Im Jahr 2011 sollen bereits Kürzungen um 1,5 Mrd. € erfolgen. Es
steht zu erwarten, dass diese Kürzungen nicht den Verwaltungsteil des
Budgets betreffen, sondern den Eingliederungsteil schmälern werden. Damit
stehen starke Einschränkungen bei den Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung
unmittelbar bevor. In
Mecklenburg Vorpommern waren im Dezember 2010 109.806 Menschen arbeitslos
gemeldet. Davon 34.232 im Rechtskreis SGB III und 75.574 im Rechtskreis SGB
II. Die Arbeitslosenquote betrug 12,7 %.
In
den 32 Mitgliedsgesellschaften des MVV ABS (zum Zeitpunkt der Auswertung
lagen die Meldungen von 26 Gesellschaften vor) waren im Dezember 2010 6.128
Menschen in AGH`s beschäftigt.
In M/V wurden gesamt 15.360 AGH`s
durchgeführt. Somit waren gesamt ca. 45%
davon im Verband des MVV ABS beschäftigt. In
den Beschäftigungsgesellschaften des Landes M/V werden die geplanten
Kürzungen durch das Sparpaket nach einer ersten Umfrage bei AGH mit MAE
durchschnittlich bei 51 %
liegen. Das schwankt zwischen 30 und 75 %.
Betroffen von dieser radikalen Kürzung sind im besonderen
Langzeitarbeitslose mit schwersten Vermittlungshemmnissen, und Menschen über
50 Jahre, welche durch AGH mit MAE zumindest zeitweise eine Teilhabe an
Beschäftigung erfahren konnten. So
waren im Dezember in der Gruppe
50 – 65 Jahre 36.296 Menschen
ohne Arbeit, das entspricht 33
%. Gegenüber dem Vormonat ist das eine Steigerung um 9 %.
Öffentlich geförderte
Beschäftigung bedroht Nach
vorliegenden Informationen übt die Bundesagentur für Arbeit derzeit starken
Druck auf die Grundsicherungsträger aus, bei der Umsetzung der Sparvorgaben
insbesondere Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zu
beschneiden. In diesen werden derzeit insgesamt ca. 340.000 Plätze
angeboten.
Öffentlich geförderte Beschäftigung dient den daran Teilnehmenden zum Erhalt
und zur Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit ebenso wie zur Teilhabe an
Arbeit und zur sozialen Integration.
Arbeitslose Zeit wird in sinnstiftende Zeit mit produktiven Erträgen für
Bürger und
Gemeinden verwandelt. Arbeitslosigkeit grenzt aus, entwöhnt von Arbeit,
macht krank – Arbeit bezieht Menschen in ein Tagwerk und soziale Strukturen
ein und verhindert individuelle Destabilisierung. Es
ist dringend notwendig die geplanten Kürzungen bei den Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit im SGB II Sparpaket zu überdenken und zu
korrigieren. Das
Sparprogramm der Bundesregierung ist falsch justiert. Es trifft den Sektor
Grundsicherung mit besonderer Härte. Die Kürzungen bei den passiven
Leistungen treffen Menschen am Existenzminimum und die Rentenkassen. Bei
den aktiven Leistungen droht ein Abbau von Maßnahmen der geförderten
Beschäftigung. Damit
wird am „Fördern“ gespart. Das Eingliederungsgebot der Grundsicherung ebenso
wie ihr
sozialer Auftrag werden kleiner geschrieben. Der
MVV ABS e.V. fordert eine Revision der Sparbeschlüsse der Bundesregierung.
Vorsitzender
Burkhard Bauer
Hier sind einige Antworten:
Die Linken Antwort vom 28.01.2011 |